Neuer Ratgeber zu Steuerfallen beim Privatkredit
Freitag den 27.09.2013Unser neuer Kredit-Ratgeber informiert über mögliche Steuerfallen bei Krediten unter Freunden oder Verwandten.
Höhere Steuer für Angehörige
In der Regel unterliegen Zinseinnahmen, wie Dividenden und andere Kapitalerträge, der Abgeltungssteuer. Inklusive Soli sind das 26,4 %. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn der Kreditnehmer die von ihm gezahlten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machten kann. Trifft dies zu, muss der Kreditgeber auf die Zinseinnahmen den meist deutlich höheren persönlichen Steuersatz zahlen.
Vorsicht vor Schenkungssteuer!
Ebenfalls im Visier des Fiskus sind Privatkredite, die zum Nulltarif oder zu einem sehr günstigen Kreditzins vergeben werden. Das Finanzamt kann in diesen Fällen von einer Schenkung ausgehen und Schenkungssteuer verlangen. Angesichts der persönlichen Freibeträge, die jedem Steuerzahler alle 10 Jahre zustehen, sind Privatkredite von nahen Verwandten trotzdem oftmals lohnenswerter als ein Ratenkredit von der Bank. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad liegen die persönlichen Freibeträge zwischen 20.000 und 500.000 Euro.